Für den Fall, dass Sie ein positive Schnelltestergebnis erhalten, müssen sich auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben. Wir sind dazu veranlasst, das Gesundheitsamt zu informieren, da es sich bei SARS-CoV-2 um eine Krankheit handelt, die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig ist. Das Gesundheitsamt wird Sie kontaktieren, um ein weiteres Vorgehen zu definieren und die Rückverfolgung der Kontakte zu starten. Sie können dem Gesundheitsamt helfen, indem Sie eine Liste vorbereiten, die Ihre letzten Kontakte zusammenfasst. Bitte beachten Sie zudem die Quarantäne-Regelungen der Bezirke: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/